Stephanusstiftung

„Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“

So steht es im 1. Buch Mose. Die Stephanus-Stiftung hat sich dieses Bibelwort zu Herzen genommen. Seit ihrer Gründung unterstützt sie die Aufgaben in der Kirchengemeinde, für die sonst Geld fehlen würde. Die Erträge aus dem Stiftungskapital fließen unter anderem in Veranstaltungen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche, in die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und in die Erhaltung unserer Gebäude und Ausstattungen.

 

Auch Sie können anhaltend Nutzen stiften!

Jede Geldzuwendung ist herzlich willkommen und in der Stiftung sehr gut angelegt. Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Geld lange sinnvoll verwendet wird. Mit ihrer Arbeit möchte die Stiftung die Zukunft der Gemeinde sichern und sinnvoll mitgestalten.

Zuwendungen an die Stiftung fließen in das Stiftungskapital ein. Das Vermögen ist gewinnbringend angelegt und bleibt auch für künftige Generationen erhalten. Das Kapital wird in einem sicheren Fonds des Stadtkirchenverbands ertragreich verwaltet.

Neuregelung Spendenkonten

Die Landeskirche hat verfügt, dass ab 2019 keine Treuhandkonten mehr in den Kirchengemeinden geführt werden dürfen.
Das bedeutet, dass wir keine separaten Spendenkonten mehr führen dürfen, z.B. für das freiwillige Kirchgeld und für Nicaragua. Diese separaten Konten sind aufzulösen und die Gelder an die Stadtkirchenkanzlei zu überweisen. Sie werden dort verwaltet.

Ferner dürfen auch keine Spenden mehr auf unser bisheriges Zahlstellenkonto bei der Hannoverschen Volksbank IBAN DE 98 2519 0001 6102466001 eingezahlt werden.

Spenden sind daher ausschließlich über das nachstehende extra eingerichtete „Fundraising“ – Bankkonto bei der Stadtkichenkanzlei einzuzahlen:
Empfänger: Spendenkonto Stephanuskirchengemeinde
Evangelische Bank eG
IBAN:DE38 5206 0410 0006 604730
BIC: GENODEF1EK1
Verw.-zweck: 0920 Stephanus-Stiftung

Sollte die Spende für einen bestimmten Zweck sein, geben Sie bitte beim Verwendungszweck diesen verkürzt mit an. Spenden für die Stephanus-Stiftung sind ebenfalls auf das vorstehend genannte Bankkonto zu überweisen mit dem Verwendungszweck „0920 Stephanus-Stiftung“ und dann „Zustiftung“. Ferner sind Name und Anschrift anzugeben.

Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, so geben Sie bitte auf der Überweisung Ihre vollständige Adresse mit Namen und Anschrift an. Beachten Sie aber, dass bei Spenden bis zu 200,00 € der Kontoauszug bzw. der Überweisungsträger als Nachweis für die Finanzverwaltung ausreichend ist.

Barspenden dürfen weiterhin von der Kirchengemeinde angenommen werden. Auch hier gilt, dass die Quittung bis zu 200,00 € für die Finanzverwaltung als Nachweis ausreichend ist. Auf Wunsch werden wir Ihnen gern weiterhin eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn Sie diese im Kirchenbüro anfordern.

Sollten Sie einen Dauerauftrag für bestimmte Spendenzwecke über das bisherige Zahlstellenkonto erteilt haben, so ändern Sie bitte die Bankverbindung.

Für Fragen steht Ihnen der Kirchenvorstand gerne zur Verfügung.

Bonifizierung durch die Landeskirche

(Auszug der Rundverfügung G1/2017 der Ev. luth. Landeskirche Hannover)

„Um den Prozess weiterhin zu stärken und insbesondere die zahlreichen noch jungen Stiftungen zu unterstützen, hat die Landessynode für 2019 durch eine Verpflichtungsermächtigung Mittel für die Bonifizierung eingeworbener Drittmittel bereitgestellt. Damit soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 nochmals die Gründung von Stiftungen angeregt sowie die weitere Einwerbung von Zustiftungen bei bestehenden Stiftungen honoriert werden.
Im Rahmen der Bonifizierung wird die Landeskirche für je 3 Euro, die durch eine kirchliche Stiftung innerhalb des genannten Zeitraumes eingeworben werden, 1 Euro dazu legen. Die Höchstförderung wird je Stiftung auf 40.000 Euro begrenzt. Der Förderbetrag ist dem Stiftungsvermögen zuzuführen.“