Kirchenvorstand
Gemeinsam mit dem Pfarramt bildet der Kirchenvorstand das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde; seine Aufgaben sind: Orientierung geben und Menschen zusammenführen.
Eine Kirchengemeinde besteht aus Gottesdiensten und dem Kirchengebäude, aus allen Gemeindemitgliedern und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Im Gemeindeleben spielen Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle, ebenso Erwachsene und die Älteren. Natürlich auch die Kirchenmusik, das Gemeindefest, der Gemeindebrief. Eine Gemeinde ist bunt und vielfältig. In der evangelischen Kirche wird sie vom Kirchenvorstand geleitet.
Der Kirchenvorstand soll das christliche Leben fördern und dafür sorgen, dass Menschen von Gott hören. Seine Leitungsaufgaben sind vielfältig. Er gibt der Gemeinde die Orientierung vor und sagt, in welche Richtung sie sich entwickelt. Der Kirchenvorstand soll Menschen zusammenführen – innerhalb der Gemeinde, aber auch über die Gemeindegrenzen hinaus. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Angestellte und natürlich auch immer um die, die in der Gemeindemitarbeiten, um öffentliche Stellungnahmen und zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
In der Hannoverschen Landeskirche legt die Kirchengemeindeordnung die herausragende Rolle des Kirchenvorstands fest. Wichtig ist: Immer treffen mehrere Personen gemeinsam eine Entscheidung. Sie sollen das geistliche Leben so gestalten, damit möglichst viele Menschen das Evangelium von Jesus Christus hören und einen Zugang zur Gemeinde finden.
Mehr zur Bedeutung des Kirchenvorstandes finden Sie hier.
Der neue KV wurde am 11. März 2018 für die nächsten 6 Jahre gewählt. Für den alten KV geht eine sehr stürmische Legislaturperiode zu Ende, die viele Einschnitte im Gemeindeleben und Gemeindegefüge mit sich brachte. Hier sei den Mitgliedern des alten Kirchenvorstandes für ihre Arbeit gedankt.
Dem neuen Vorstand, dem 5 Personen des alten KV angehören, gratulieren wir herzlich mit der Hoffnung auf 6 weitere erfolgreiche Jahre zum Wohle der Gemeinde: