Regeln für die Gottesdienste ab 14.11.2021

Aufgrund der sehr stark gestiegenen Corona Inzidenz wird ab sofort die 2G-Regel (geimpft, genesen) für die Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen in der Stephanusgemeinde angewendet.

Es muss zukünftig vor dem Betreten der Kirche der Impfnachweis bzw. Nachweis für Genesen vorgezeigt werden. Damit für die Zukunft die Vorgehensweise vereinfacht werden kann, werden nach dem Gottesdienst Einlasskarten ausgestellt.

Die Einlasskarten werden unter Vorlage des Impfnachweises im Original durch den Kirchenvorstand ausgestellt:

  • Nach jedem Gottesdienst im Foyer des Gemeindehauses
  • Mittwochnachmittag von 16 – 18 h im Foyer des Gemeindehauses.

Im Gemeindebüro kann keine Ausstellung erfolgen, auch keine telefonische oder elektronische Reservierung. Unter Vorzeigen dieser Karte entfällt denn die Registrierung. Nach wie vor gilt die Maskenpflicht und das Händedesinfizieren vor dem Betreten der Kirche.

Für die Gottesdienste Heiligabend um 18.00 h und 23.00 h gibt es gesonderte Einlasskarten.

Die Personenzahl für die Gottesdienste, auch zu Weihnachten wird, soweit keine erhebliche Verringerung der Corona-Inzidenz eintritt, auf 60 Personen begrenzt (auch zu Weihnachten). Ist die Personenzahl erreicht, können Sie nicht mehr in die Kirche eintreten.

Der Kirchenvorstand bittet für das Vorgehen um Verständnis und verweist auf die Empfehlungen der Landeskirche, die den Kirchengemeinden letztendlich die Verantwortung für ihre Gemeindemitglieder überträgt.

Garbsen, 14.11.2021
gez. Kirchenvorstand